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   OVG Niedersachsen, 24.09.2010 - 8 LC 45/09   

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https://dejure.org/2010,9813
OVG Niedersachsen, 24.09.2010 - 8 LC 45/09 (https://dejure.org/2010,9813)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.09.2010 - 8 LC 45/09 (https://dejure.org/2010,9813)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. September 2010 - 8 LC 45/09 (https://dejure.org/2010,9813)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Förderung der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 5 Nds. AG SchKG; § 7 Abs. 1 S. 1, 2 Nds. AG SchKG; § 3 SchKG; § 4 Abs. 2 SchKG; § 8 SchKG
    Höhe einer öffentlichen Förderpauschale an den Träger einer anerkannten Beratungsstelle für die Sicherstellung einer ausreichenden Beratung über einen Schwangerschaftsabbruch; Pauschale Förderung für jede nach dem Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe einer öffentlichen Förderpauschale an den Träger einer anerkannten Beratungsstelle für die Sicherstellung einer ausreichenden Beratung über einen Schwangerschaftsabbruch; Pauschale Förderung für jede nach dem Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Höhe einer öffentlichen Förderpauschale an den Träger einer anerkannten Beratungsstelle für die Sicherstellung einer ausreichenden Beratung über einen Schwangerschaftsabbruch; Pauschale Förderung für jede nach dem Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1519
  • DÖV 2011, 43
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Saarland, 12.01.2010 - 3 A 276/09

    Förderung einer Schwangeren- und anerkannten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2010 - 8 LC 45/09
    Denn damit ist die Vergütung von Sozialpädagogen und Sozialarbeitern, die für die Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz hinreichend qualifiziert sind (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 12.1.2010 - 3 A 276/09 -, juris Rn. 52; Hessischer VGH, Urt. v. 6.11.2009 - 10 C 2691/08.N -, juris Rn. 59; Gesetzentwurf der Niedersächsischen Landesregierung, Entwurf eines Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (Nds. AG SchKG), LT-Drs.

    Eine Orientierung an einer höheren Vergütungsgruppe wäre zwar nicht ausgeschlossen (vgl. bspw. § 4 Hamburgisches Gesetz zur Förderung von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz vom 14. Dezember 2007, HmbGVBl. 2007, 496); deren Berücksichtigung ist aber nicht zwingend, weil sie zur Sicherstellung einer qualifizierten Beratung nicht notwendig ist (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 12.1.2010, a.a.O., Rn. 54 ff.; Hessischer VGH, Urt. v. 6.11.2009, a.a.O., Rn. 59).

    Ebenso braucht der Senat hier nicht abschließend zu entscheiden, ob die dem Kläger tatsächlich entstandenen Kosten für die Verwaltung des Personals und der Beratungsstellen zu den Personal- oder Sachkosten im Sinne des § 4 Abs. 2 SchKG zählen ( vgl. OVG Saarland, Urt. v. 12.1.2010, a.a.O., juris Rn. 57 ff. (auch Kosten für Verwaltungstätigkeiten, die aufgrund der Durchführung der eigentlichen Beratungsaufgabe verursacht werden und die zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Beratungstätigkeit notwendig sind, also zumutbarer Weise nicht von den Beratungskräften selbst wahrgenommen werden können); VG Saarland, Urt. v. 25.5.2008 - 1 K 25/06 -, juris Rn. 44 (nur Kosten für unmittelbares Beratungspersonal)).

  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 48.03

    Schwangerschaftsberatung; Schwangerenberatung; Schwangerschaftskonfliktberatung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2010 - 8 LC 45/09
    Denn nach § 4 Abs. 2 SchKG haben die zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes nach den §§ 3 und 8 SchKG erforderlichen Beratungsstellen einen Anspruch auf eine angemessene öffentliche Förderung der Personal- und Sachkosten, und zwar unabhängig davon, ob der Landesgesetzgeber von der Regelungskompetenz nach § 4 Abs. 3 SchKG überhaupt Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.7.2004 - 3 C 48.03 -, BVerwGE 121, 270, 273).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass sich aus § 4 Abs. 2 SchKG ein unmittelbarer Rechtsanspruch auf eine angemessene öffentliche Förderung sowohl der zur Sicherung eines ausreichenden pluralen Angebotes wohnortnaher Beratung anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen nach §§ 5 ff. SchKG (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 3.7.2003 - 3 C 26.02 -, BVerwGE 118, 289 ff.) als auch der Beratungsstellen, die die allgemeine Beratung nach § 2 SchKG erbringen, ohne sich an der Schwangerschaftskonfliktberatung zu beteiligen und einen Beratungsschein auszustellen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 15.7.2004 - 3 C 48.03 -, BVerwGE 121, 270 ff.), ergibt.

    Angemessen ist die Förderung, wenn sie 80 v.H. der notwendigen tatsächlichen Personal- und Sachkosten der Beratungsstelle deckt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.7.2004, a.a.O., S. 281 f.; Urt. v. 3.7.2003, a.a.O., S. 295 f.).

  • VGH Hessen, 06.11.2009 - 10 C 2691/08

    Förderung von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2010 - 8 LC 45/09
    Denn damit ist die Vergütung von Sozialpädagogen und Sozialarbeitern, die für die Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz hinreichend qualifiziert sind (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 12.1.2010 - 3 A 276/09 -, juris Rn. 52; Hessischer VGH, Urt. v. 6.11.2009 - 10 C 2691/08.N -, juris Rn. 59; Gesetzentwurf der Niedersächsischen Landesregierung, Entwurf eines Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (Nds. AG SchKG), LT-Drs.

    Eine Orientierung an einer höheren Vergütungsgruppe wäre zwar nicht ausgeschlossen (vgl. bspw. § 4 Hamburgisches Gesetz zur Förderung von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz vom 14. Dezember 2007, HmbGVBl. 2007, 496); deren Berücksichtigung ist aber nicht zwingend, weil sie zur Sicherstellung einer qualifizierten Beratung nicht notwendig ist (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 12.1.2010, a.a.O., Rn. 54 ff.; Hessischer VGH, Urt. v. 6.11.2009, a.a.O., Rn. 59).

  • BVerwG, 03.07.2003 - 3 C 26.02

    Schwangerschaftskonfliktberatung; Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2010 - 8 LC 45/09
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass sich aus § 4 Abs. 2 SchKG ein unmittelbarer Rechtsanspruch auf eine angemessene öffentliche Förderung sowohl der zur Sicherung eines ausreichenden pluralen Angebotes wohnortnaher Beratung anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen nach §§ 5 ff. SchKG (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 3.7.2003 - 3 C 26.02 -, BVerwGE 118, 289 ff.) als auch der Beratungsstellen, die die allgemeine Beratung nach § 2 SchKG erbringen, ohne sich an der Schwangerschaftskonfliktberatung zu beteiligen und einen Beratungsschein auszustellen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 15.7.2004 - 3 C 48.03 -, BVerwGE 121, 270 ff.), ergibt.

    Angemessen ist die Förderung, wenn sie 80 v.H. der notwendigen tatsächlichen Personal- und Sachkosten der Beratungsstelle deckt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.7.2004, a.a.O., S. 281 f.; Urt. v. 3.7.2003, a.a.O., S. 295 f.).

  • VG Saarlouis, 25.05.2008 - 1 K 25/06

    Umfang des Förderungsanspruchs einer Schwangerenberatungsstelle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2010 - 8 LC 45/09
    Ebenso braucht der Senat hier nicht abschließend zu entscheiden, ob die dem Kläger tatsächlich entstandenen Kosten für die Verwaltung des Personals und der Beratungsstellen zu den Personal- oder Sachkosten im Sinne des § 4 Abs. 2 SchKG zählen ( vgl. OVG Saarland, Urt. v. 12.1.2010, a.a.O., juris Rn. 57 ff. (auch Kosten für Verwaltungstätigkeiten, die aufgrund der Durchführung der eigentlichen Beratungsaufgabe verursacht werden und die zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Beratungstätigkeit notwendig sind, also zumutbarer Weise nicht von den Beratungskräften selbst wahrgenommen werden können); VG Saarland, Urt. v. 25.5.2008 - 1 K 25/06 -, juris Rn. 44 (nur Kosten für unmittelbares Beratungspersonal)).
  • LAG Hamm, 12.12.2002 - 17 (8) Sa 1275/02
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2010 - 8 LC 45/09
    15/2266, S. 21) und deren Tätigkeit sich dadurch aus der nächstniedrigeren Vergütungsgruppe Vb BAT heraushebt, dass sie "schwierige Tätigkeiten" umfasst (vgl. Anlage 1a zum BAT (Vergütungsordnung), Teil 2 G, Vergütungsgruppe IVb, Fallgruppe 16, und Vergütungsgruppe Vb, Fallgruppe 10), angemessen berücksichtigt (vgl. LAG Hamm, Urt. v. 12.12.2002 - 17 (8) Sa 1275/02 -, juris Rn. 936 zur Eingruppierung einer Sozialpädagogin, die in zwei Beratungsstellen für Schwangerschaftskonflikte und Familienplanung tätig war, in die Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 16 des an den BAT angelehnten Tarifvertrages über die Tätigkeitsmerkmale zum Bundes-Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Arbeiterwohlfahrt (BMT-AW II)).
  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2010 - 8 LC 45/09
    Danach darf im Wege der Auslegung einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegen gesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt und das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.10.1985 - 1 BvL 44/83 -, BVerfGE 71, 81, 105; Beschl. v. 30.6.1964 - 1 BvL 16/62 u.a. -, BVerfGE 18, 97, 111; Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 80 Rn. 55).
  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dynamische Verweisung in einem Gesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2010 - 8 LC 45/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat es sogar für grundsätzlich zulässig erklärt, dass ein Gesetz dynamisch auf bloße tarifvertragliche Regelungen (vgl. BVerfG , Beschl. v. 14.6.1983 - 2 BvR 488/80 -, NJW 1984, 1225) oder das Regelungswerk einer internationalen Institution (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.1.2007 - 2 BvR 2408/06 -, GewArch 2007, 149 f.) verweist.
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2010 - 8 LC 45/09
    Danach darf im Wege der Auslegung einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegen gesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt und das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.10.1985 - 1 BvL 44/83 -, BVerfGE 71, 81, 105; Beschl. v. 30.6.1964 - 1 BvL 16/62 u.a. -, BVerfGE 18, 97, 111; Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 80 Rn. 55).
  • BVerfG, 26.01.2007 - 2 BvR 2408/06

    Keine Verletzung von Art 80 Abs 1 GG durch Übernahme der Altersgrenze von 65

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2010 - 8 LC 45/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat es sogar für grundsätzlich zulässig erklärt, dass ein Gesetz dynamisch auf bloße tarifvertragliche Regelungen (vgl. BVerfG , Beschl. v. 14.6.1983 - 2 BvR 488/80 -, NJW 1984, 1225) oder das Regelungswerk einer internationalen Institution (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.1.2007 - 2 BvR 2408/06 -, GewArch 2007, 149 f.) verweist.
  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 21.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; Vertraulichkeitspflicht;

  • BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53

    Apothekenerrichtung

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

  • OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 8 LA 102/12

    Anforderungen an die Prüfung des Vorliegens einer Verletzung des

    Die Durchschnittssätze zur Veranschlagung der Personalausgaben ergeben sich aus den jeweiligen Bekanntmachungen des Niedersächsischen Finanzministerium (vgl. Runderlass des Niedersächsischen Finanzministeriums, Tabellen der standardisierten Personalkostensätze für die Durchführung von Gesetzesfolgenabschätzungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, der Durchschnittssätze für die Veranschlagung der Personalausgaben sowie der Durchschnittssätze für die Berechnung der haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der Altersteilzeit für 2010, Nds. MBl. S. 236 f., und für 2011, Nds. MBl. S. 181 f.; vgl. zur Heranziehung derartiger Berechnungsgrundlagen bei der Gewährung öffentlicher Zuwendungen: Senatsurt. v. 24.9.2010 - 8 LC 45/09 -, NdsVBl. 2011, 50, 51).
  • OVG Niedersachsen, 26.09.2013 - 8 LC 208/12

    Vereinbarkeit der Anwendung des sog. Besserstellungsverbots bei der Weiterleitung

    Die Durchschnittssätze zur Veranschlagung der Personalausgaben ergeben sich aus den jeweiligen Bekanntmachungen des Niedersächsischen Finanzministerium (vgl. Runderlass des Niedersächsischen Finanzministeriums, Tabellen der standardisierten Personalkostensätze für die Durchführung von Gesetzesfolgenabschätzungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, der Durchschnittssätze für die Veranschlagung der Personalausgaben sowie der Durchschnittssätze für die Berechnung der haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der Altersteilzeit für 2011, Nds. MBl. S. 181 f.; vgl. zur Heranziehung derartiger Berechnungsgrundlagen bei der Gewährung öffentlicher Zuwendungen: Senatsurt. v. 24.9.2010 - 8 LC 45/09 -, NdsVBl. 2011, 50, 51).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2010 - 8 LC 40/09

    Urteilsberichtigung; Berichtigung, Urteil; Unrichtigkeit, offenbare; Fehler;

    Denn der Kläger macht geltend, der Senat habe bei der Abfassung seines Urteils in diesem Verfahren unzutreffend auf die nicht vergleichbare prozessuale und materiell-rechtliche Situation im Parallelverfahren 8 LC 45/09 abgestellt und die dort gegebene Begründung der Entscheidung versehentlich auch in den Gründen der Entscheidung im hiesigen Verfahren verwandt.
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